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Gesetz und Geschichte: eine schwierige Beziehung

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Pariser Stadtgeflüster

Zur Stunde, wenn die Demokratien Europas und des gesamten Okzidents sich anschicken, ihre Taten aus der Vergangenheit, gute sowie schlechte, zu bekennen, wird das Verhältnis zwischen historischer Forschung und dem Eingriff der Staaten in ihre Defintition dessen, was ihre Geschichte ausmache, immer angespannter. Man kann sich davon überzeugen, indem man sich das Beispiel von 2005 vor Augen führt, wo es um ein auf allen Ebenen stark kritisiertes Schulprojekt der französischen Regierung zur Unterstreichung der positiven Rolle der Kolonialisierung ging. Jedoch einer der Hauptpunkte der Debatte über diese Fragen betrifft den Fall der Mahngesetze. Eine knappe Übersicht…

Ein sehr neues aber immer wieder heißes Thema.

Am 20. Oktober letzen Jahres hat sich die auf France 3 von Fréderic Taddeï präsentierte Sendung Ce soir (ou jamais!) (Heute Abend (oder nie!) diesem Thema gewidmet. Es ging präziser um die Frage, ob diese Gesetze ein französisches Spezifikum sind oder nicht. Mehrere Historiker wurden eingeladen, unter ihnen der Präsident der Vereinigung „Freiheit für die Geschichte“, Pierre Nora, der gegen den Eingriff der legislativen Gewalt zur Ausarbeitung einer erstarrten und rechtlich anerkannten historischen „Wahrheit“ ist, sowie die Parlamentarierin aus Guayana, Christiane Taubira, die das Gesetz mit dem gleichen Namen begründete und den „Atlantique“ genannten Sklavenhandel als ein Verbrechen gegen die Menschheit ansieht.

Am Anfang konzentrierte sich die Debatte  auf die Kohärenz und Legitimität der Mahngesetze, nicht nur in Frankreich, sondern überall in Europa, da das Europäische Parlament vor einem Jahr eine Entscheidung ratifizierte, die es gestattete, die Negierung, Leugnung oder gar die „Beihilfe zur Verleugnung“ der gerichtlich als solche anerkannten Verbrechen gegen die Menschheit zu bestrafen. Aber kehren wir kurz zu diesen Gesetzen zurück.

Die ehrenwertesten Motivationen innerhalb der politischen Strömungen.

Das Konzept der Mahngesetze, mit Verzögerung ausgearbeitet, findet Anwendung bei drei großen Texten: das Gesetz Gayssot vom 13. Juli 1990, welches die Bestrafung der Verleugnung von Verbrechen gegen die Menschheit vorsieht, besonders hinsichtlich des jüdischen Genozids während des Zweiten Weltkriegs; jenes Gesetz vom 29. Januar 2001 zur Anerkennung des armenischen Genozids, das weiter oben zitierte Gesetz namens Taubira vom 21. Mai 2001 und der Gesetzesentwurf von 2005 zur positiven Rolle der Kolonialisierung in Übersee.

Das erste Gesetz zum Thema Holocaust kam in einem besonderen Kontext zustande, wo gewisse „Denker“ anfingen, die Existenz von Gaskammern zu leugnen (man denke an den Fall von Robert Faurisson in den 80ern) – somit wollte das Gesetz ein Mittel zur Verteidigung der Erinnerung an die Shoah und ihre Opfer in einer Zeit erschaffen, wo die Überlebenden der Lager oder jene Menschen, die auf diese Weise Freunde und Familie verloren haben, noch immer zahlreich waren. Zu einer Zeit, wo, um die Historikerin Annette Wieviorska zu zitieren, „diese Vergangenheit noch immer gegenwärtig war“. So haben sich zahlreiche Historiker (nicht alle) für dieses Gesetz ausgesprochen.

Der Fall der anderen Texte ist etwas anders. Schließlich sind die anderen Mahngesetze, dem Gesetzesmodell Gayssot näherliegend, eher angefochten, besonders von Seiten der Historiker, die darin besonders eine Einschränkung der freien Recherche sehen, zum Beispiel Olivier Pétré-Grenouilleau, Spezialist auf dem Gebiet der Geschichte der Sklaverei, 2005 im Namen des Gestzes Taubira angeklagt, ein Verbrechen gegen die Menschheit bestritten zu haben, indem er schrieb, dass beim gesamten afrikanischen Sklavenhandel der europäische Handel, was die Quantität angeht, am wenigsten ins Gewicht fiel. Was gemäß der Zahlen wahr ist, obwohl gleichzeitig dieser Handel am kürzesten andauerte, wodurch seine geringe „Punktion“ in der Bevölkerung erklärt wird. Zahlreiche Forscher haben also darin eine starke Beeinflussung der historischen Forschung durch die Legislative gesehen.

Was über das Risiko der Zensur bei solchen Maßnahmen hinaus ebenso stark kritisiert wurde, ist der Fakt, über ein Verbrechen rückblickend (über Jahrhunderte hinweg) zu richten, gemäß den Werten und Konzepten, die unserer Zeit entsprechen und die sich somit nicht übertragen lassen, wodruch nach Meinung der Kritiker keine Kohärenz gegeben ist. Bis wohin solle man schließlich zurückgehen, um dieses oder jenes Verbrechen gegen die Menschheit zu beurteilen (ein Terminus, der erst seit 1945 existiert)? Bis zu den Kreuzzügen? Die Bekämpfung der Juden durch Sklaverei von Seiten der Ägypter in der Antike?

Nicht nur eine Reaktion der Forscher.

Auf diese Weise hat sich 2005 unter Antrieb von Pierre Nora die Vereinigung „Freiheit für die Geschichte“ entwickelt, welche immer mehr Mitglieder, Historiker oder nicht, zählt, wie Françoise Chandernagor, Annette Wieviorka und viele andere, die sich der juristischen Restriktion der historischen Forschung widersetzen wollen. Auf der klaren Linie ihrer Forderungen hat die Vereinigung im Rahmen der 2008 erschienenen, den Europäern gewidmeten Edition „Rendez-vous mit der Geschichte“ in Blois seinen „Appell von Blois“ hervorgebracht, ein bedeutendes Manifest gegen „die Tendenz der Legislative, die Vergangenheit zu kriminalisieren, wobei sie der historischen Forschung immer mehr Hindernisse in den Weg stellt“ (Ausschnitt aus dem Appell), unterschrieben von Hunderten von überall angereisten Persönlichkeiten, Akademikern, Schriftstellern.

Die Debatte zwischen Politikern, Mitgliedern unterschiedlicher Organisationen und Forschern ist somit noch immer offen, was die Legitimität solcher Gesetze angeht, die, wie wir sagten, kein französisches Spezifikum darstellen (man kann den Fall Spaniens nennen, wo es um ein Gesetz der Anerkennung der Opfer des Franco-Regimes geht), da sich Europa anschickt, noch weiter in Richtung Bestrafung von gewissen Erklärungen oder Schriften zu gehen. Frankreich selber hat sich in den letzten Wochen mit einer Erklärung des Präsidenten der Nationalversammlung, Bernard Accoyer, entschieden, keine den bisher bestehenden vergleichbaren Mahngesetze mehr zu erlassen, dafür Resolutionen vorzuziehen, die symbolischer seien und kein gerichtliches Nachspiel haben (Artikel erschienen in Le Monde am 22. November 2008). Wir werden sehen, welche Richtung dieses Problem in den kommenden Monaten besonders auf europäischem Niveau einschlagen wird.

Matthieu Mollicone

Trad.: Matthias Jakob Becker