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Gefährlicher Relativismus

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Islam in Europa

Eine deutsche Richterin hat sich auf den Koran berufen, um eheliche Gewalt zu rechtfertigen. Nicht nur zeugt der Richterspruch von einem verfehlten Kulturrelativismus, sondern auch von einem erschreckend konservativen Islambild. Doch Anlass zur Furcht vor der Islamisierung des deutschen Rechts gibt das nicht.

In Marokko sei das Recht zur Züchtigung seiner Ehefrau ein anerkannter Teil der Kultur, erklärte eine Frankfurter Familienrichterin und lehnte das Gesuch einer Marokkanerin ab, die die vorzeitige Scheidung von ihrem gewalttätigen Mann gefordert hatte. Zur Begründung verwies sie auf eine Sure des Korans (Sure 4 Vers 34), wonach der Ehemann das Recht habe, seine Frau zu schlagen, sollte sie ihm nicht zu Willen sein. Der Fall löste Mitte März in der deutschen Öffentlichkeit einen Sturm des Protest aus. Tatsächlich ist der Richterspruch bedenklich, bedeutet er doch die Aussetzung deutscher Gesetze zugunsten islamischen Rechts.

Es ist absurd, wenn eine deutsche Richterin im Namen der Relativität der Kulturen eine Praxis akzeptiert, die selbst in ebendieser Kultur unter Strafe steht. Schließlich gibt es im marokkanischen Familienrecht keineswegs eines Lizenz zum Schlagen. Auch die Koransure, auf die sich die Richterin berief, kann verschiedentlich ausgelegt werden – einer modernen Auslegung zufolge darf der Mann sich von seiner Frau trennen, nicht aber sie schlagen, sollte sie ihm nicht gehorchen.

Der Richterspruch zeugt von einem Islambild, an dem selbst die konservativsten Muslime nichts auszusetzen hätten. Auch wenn der Wille der Richterin, sich in die ihr fremde Kultur einzufühlen, im Prinzip zu begrüßen ist, so ist es doch falsch, wenn sie sich Ansichten zu eigen macht, die auch in dieser Kultur umstritten sind. Die richterliche Rechtfertigung von ehelicher Gewalt stärkt zum einen gewalttätige Patriarchen und fördert zum anderen bestehende Vorurteile gegenüber dem Islam.

Dennoch ist die Diskussion um den Richterspruch überzogen. Es handelt sich um einen Einzelfall, nicht um eine neue Tendenz der deutschen Rechtsprechung. Es droht keineswegs eine Islamisierung des Rechts, wie ‚Der Spiegel’ (Nr. 13/ 26.03.07) prompt titelte. Zwar ist die Frage, wo die Grenze der Toleranz gegenüber anderen Kulturen liegt, durchaus berechtigt, doch gibt die Rechtsprechung deutscher Gerichte keinen wirklichen Anlass zu glauben, sie seien übermäßig verständnisvoll für islamisch legitimierte Gewalt in der Familie.

Eine Debatte über die Grenzen der Toleranz dient daher in diesem Fall allein der populistischen Profilierung einzelner Politiker und Publizisten.