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GBL - die Überdosis Liquid Ecstasy aus der Garage

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Gesellschaft

Ein industrielles Lösungsmittel, das man auch „Liquid Ecstasy“ nennt, billig und euphorisierend, macht im Internet und im Fernsehen von sich reden.

Eine neue Droge aus … der Garage. Ja, Sie haben richtig gehört! Das GBL oder „Gamma-butyrolacton“, ein kraftvolles Lösungsmittel zur Reinigung von Autofelgen, wird, so scheint es, bei der Einnahme durch einen chemischen Prozess in ein Derivat des GHB, die so genannte „Vergewaltigungsdroge“, umgewandelt.

Das GHB fällt unter die Rauschmittel und ist seit 2001 verboten. GBL, das häufig in der Industrie Verwendung findet, ist im Internet zum Preis von durchschnittlich 70 Euro pro Liter frei verkäuflich. Die „andere“ Anwendung dieses Lösungsmittels existierte offenbar schon im Milieu des Showbusiness und des Nachtlebens, aber auch in den Sporthallen in den USA und Europa. Seit Anfang 2009 gewinnt dieses Phänomen immer mehr an Bedeutung. Das Produkt wird gern wegen seiner euphorisierenden Eigenarten („Liquid Ecstasy“) angewendet und ist obendrein um einiges günstiger als sein Namensvetter.

Noch ein Verbot?

Je nach eingenommener Dosis äußern sich die bekannten Wirkungen in einer Phase der Euphorie, tiefem, sogar komatösem Schlaf oder enthemmtem Verhalten. Es ist schon komisch sich vorzustellen, dass man zu Hause derartige Mittel findet, um sich zu berauschen. Eine direkte Konsequenz daraus ist das Nachdenken über ein Verbot des GBL, da seine eigentliche Bestimmung die wirkungsvolle Reinigung der Autofelgen bleibt und nicht das Polieren der Speiseröhre!

Und war es wirklich nötig, dass der Staat in dieser Sache einschreitet? Man glaubt zu träumen. Während die Raucher (Rauchen tötet, wir erinnern uns) schlecht gemacht, kritisiert, mal als Verschmutzer, mal als Verantwortliche für das Milliardenloch in der Krankenversicherung bezeichnet werden - wenn sie nicht gerade als Halbtote auf Bewährung angesehen werden - würden sich denn die Sauberkeitsfanatiker ihrerseits anschicken, ihre letzten Momente der Freiheit zu leben?

Wird der Lieblingsfeinkosthändler bald wegen Handels mit Rauschmitteln verhaftet?

Stellen Sie sich vor: ein Vierzigjähriger, der eines schönen Sonntagnachmittags in aller Ruhe damit beschäftigt ist, die Reifen seines Autos zu desinfizieren, zu scheuern, zu polieren…. Und hopp, schon wird der Gute in flagranti beim Konsum eines illegalen Produktes geschnappt. Wo soll das hinführen? Wird der Lieblingsfeinkosthändler bald wegen Handels mit Rauschmitteln verhaftet? Das würde mit Sicherheit die Polizeireviere füllen, wenn sich die gesamte Bevölkerung aufgrund des Besitzes von Haushaltsprodukten im Gefängnis wiederfände.

Hausmittelchen auf dem Index

Aber an diesem Punkt sind wir in Europa und besonders in Frankreich noch nicht angelangt, zumal, nach Aussagen der Mildt (Interministerielle Arbeitsgruppe für den Kampf gegen Drogen und Drogensucht) „die Eintragung des GBL in die Liste der Rauschmittel oder in jene der gesetzlich überwachten Chemikalien wegen seiner Verwendung in großen Mengen in der Industrie derzeit nicht diskutabel ist.“ Trotz allem steht das GBL auf der Liste der zu beobachtenden Produkte, und der Weiterverkauf sowie die Veräußerung von GBL zu dessen Konsum kann unter Umständen wegen der Verabreichung einer schädlichen Substanz verfolgt und deshalb mit Strafen bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug belegt werden.

Wann kommt also das Verbot von Klebstoff? Die Forscher sollten schnell ein auf neuen chemischen Substanzen basierendes Produkt gegen übergroße Dämlichkeit entwickeln … Das Land braucht es dringend!

Translated from GBL : risque d’overdose au fond du garage