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Französische Psychatrie - ein europäischer Krankheitsfall?

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Lukas Ley

Gesellschaft

Als Reaktion auf die Ermordung eines Studenten durch einen schizophrenen Geisteskranken, der aus einer psychiatrischen Anstalt fliehen konnte, lancierte der beflissene Präsident Frankreichs, Nicolas Sarkozy, eine weitläufige Reform der Psychiatrie. Nach weniger als drei Wochen seit dem Mordfall, am 2. Dezember, kam es bereits zur Verkündung dieser Reform.

Eine aggressive Reform, die tiefgreifende Veränderungen vorsieht: Eine Verschärfung der Kontrolle während des Aufenthalts von Patienten in psychiatrischen Einrichtungen. Sarkozy bewilligte zusätzliche Ausgaben in Höhe von 30 Millionen Euro, um besser kontrollieren zu können, wann die Patienten die Einrichtungen betreten beziehungsweise wann sie sie im Zuge einer Ausgangserlaubnis verlassen. Einige der Betroffenen werden mit Peilsendern ausgestattet, damit sie per Satellit geortet werden können. Zum Reformprogramm gehört auch eine Aufstockung der Isolationszellen. Vier neue Unterbringungen dieser Art für besonders komplizierte Krankheitsfälle sollen zu den fünf bereits bestehenden Anlagen hinzukommen. Die französische Psychiatrie ist ein Problemfall. Sie muss sich vor allem ihren eigenen Widersprüchlichkeit bewusst werden.

Einweisungen nehmen zu, doch die Mittel werden gekürzt

©Keraoc/flickrIm französischen Rechtswesen entscheidet der Präfekt des jeweiligen Départements in seiner Eigenschaft des höchsten Verwaltungsbeamten über die Einweisung eines Geisteskranken. Einem medizinischen Gutachten entnimmt er, dass der Patient aufgrund seiner geistigen Verwirrung die Sicherheit von Zivilisten gefährden oder gesellschaftliche Normen verletzen könnte. Die Einweisung auf Drängen von außen ist bereits dann möglich, wenn zwei medizinische Gutachten erstellt wurden. Seit 1992 hat sich in Frankreich die Zahl der Einweisungen ohne Zustimmung durch weitere Gutachter auf 70.000 mehr als verdoppelt, im Vergleich entscheidet man hier drei bis vier Mal häufiger zugunsten einer Einweisung als in den Niederlanden, in Spanien und Italien.

Zurzeit kommen auf 100.000 Einwohner 90 stationäre Therapieplätze. In den vergangenen zwanzig Jahren wurden insgesamt mehr als 50.000 Therapieplätze gestrichen. Die Zahl der verfügbaren Betten in Frankreich liegt damit weit unter dem europäischen Durchschnitt (Quelle: Eurostat). Angesichts der einerseits stark gewachsenen Menge an Einweisungsanträgen und der Rationalisierung im Gesundheitssystem andererseits, beklagen sich Angestellte immer vehementer über die erschwerte Ausübung ihrer Tätigkeiten: „Unsere Arbeit orientiert sich immer stärker an wirtschaftlichen Maßstäben“, entrüstete sich die Krankenschwester Nadia Missaoui über diesen Zustand in einem Artikel von Le Monde vom 21. November 2008.

Wirklichkeitsfremder Übergriff in Frankreich

Letztendlich werden die Krankenhausaufenthalte mehr und mehr verkürzt, obgleich die Behandlung zumeist erst nach einigen Wochen Resultate zeigt. Bevor der Patient emotional stabil ist, wird er bereits entlassen. Das führt häufig zu jenem Teufelskreis, der die Patienten zwischen der Heilanstalt, der Unabhängigkeit und schlussendlich dem Gefängnis gebannt hält. Schätzungen zufolge leiden knapp 5 % der französischen Bevölkerung an chronischen Formen von Geisteskrankheit, während es bei Obdachlosen 25 % und bei Gefängnisinsassen 20 % sind. Sieht man es im proportionalen Vergleich, wurden viele kranke Menschen unzureichend begründet weggesperrt.

Erwähnt werden Häftlinge, die für einen Zeitraum von zwei bis sieben Tagen nackt in Isolationszellen verblieben, sichtbar für das Gefängnispersonal.

Das europäische Komitee zur Verhütung von Folter (CPT) veröffentlichte 2007 einen Bericht, demzufolge die Bedingungen in psychiatrischen Strafvollzugsanstalten als „dramatisch“ einzustufen seien. Das aus Experten bestehende Komitee des Europarats kritisiert insbesondere, dass Häftlinge mit „starken psychotischen Verhaltensstörungen“ in Isolationszellen beziehungsweise Disziplinierungsräumen untergebracht würden. Erwähnt werden Häftlinge, die für einen Zeitraum von zwei bis sieben Tagen nackt in Isolationszellen verblieben, sichtbar für das Gefängnispersonal. Diese Häftlinge hofften zumeist darauf, so schnell wie möglich in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist der sicherheitspolitische Vorstoß des französischen Präsidenten eine klare Diffamierung der Betroffenen, die als Pflegefälle abgestempelt werden. Ohne jede politische Rückendeckung nimmt er ihnen so wichtige Rechte. Hierzu muss erwähnt werden, dass Patientenausgänge starken Limitierungen unterliegen. Sowohl der verantwortliche Psychiater als auch der Präfekt müssen einem Antrag auf Zwangseinweisung zustimmen. „Vordergründig handelt es sich bei den Ausgängen um Familienbesuche oder von Pflegern begleitete Ausflüge. Falls das gut klappt, darf der Patient auch alleine die Anstalt verlassen, aber diese Freiheit wird schrittweise erreicht,“ erklärt Professor Jean-Louis Senon, Vorsitzender des Arbeitskreises für psychiatrische Rechtsmedizin des Verbands französischer Psychiater. Erlaubnisse dieser Art haben eine allmähliche Reintegration des Patienten in die Gesellschaft zum Ziel.

Ausgänge werden aber immer seltener bewilligt: Ab sofort entscheidet der Präfekt über solche Anträge von Zwangseingewiesenen, wobei er seine Entscheidung von einem „Rat aus drei Pflegern“ abhängig macht: Der behandelnde Psychiater, die leitende Pflegekraft, welche mit der Person und ihrem Verhalten vertraut ist sowie ein außenstehender Psychiater.

Geisteskranke: „Abschaum“ in den Augen der Gesellschaft

Die weltweite Verschärfung von Kontrolle in psychiatrischer Einrichtungen weicht die Unterscheidungsgrenzen zwischen Kranken und Kriminellen auf. Sogar der Anwalt der Familie des Studenten Luc Meunier, welcher am 12. November Opfer des Angriffs eines geflohenen schizophrenen Patienten wurde, betonte, dass „das Drama der Familie Meunier nicht als Vorwand dienen darf, um eine derartige Reform vorschnell durchzubringen. Sie verbirgt, dass nicht alle Menschen mit mentalen Störungen gefährlich sind.“

Das Risiko, Opfer eines Gewaltakts zu werden, ausgeübt durch einen geistig kranken Menschen, ist eher gering.

Tatsächlich rechtfertigen Statistiken über Kriminalität einen solchen Kontrolleifer keineswegs. In einer Untersuchung, die der französischen Regierung seit März 2005 vorliegt, machte die Kommission für „Gewaltkriminalität und Geisteszustand“ (Commission violence et santé mentale) auf die gesellschaftliche Konstruktion von Geisteskrankheiten aufmerksam: „Es dominiert die Vorstellung, dass Menschen mit mentalen Störungen zu Gewalt neigen. Dabei ist das Risiko, Opfer eines Gewaltakts zu werden, ausgeübt durch einen geistig kranken Menschen, eher gering. Laut Ergebnissen epidemiologischer Studien liegt die Wahrscheinlichkeit zwischen 2,7 % und 10 %“. Dementsprechend gibt es keinen Grund, sich vor Verrückten zu fürchten. Sollte es in Frankreich weiterhin Stimmen geben, die ein „risque zéro“ fordern, gäbe es vielmehr einen Grund, sich um unsere eigenen Freiheiten zu sorgen.

Translated from La psychiatrie française, grand corps malade de l’Europe ?