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Eine Zone der Freiheit, der Sicherheit – und des Rechts

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Die Gemeinsame Innen- und Justizpolitik der Europäischen Union hat in den letzten fünfzehn Jahren Fortschritte gemacht. Doch die Rechte der Angeklagten nicht ausreichend berücksichtigt.

Mit der Ausweitung der Außengrenzen und dem Fall innerer Grenzen in der Europäischen Union war es eine natürliche Folge, dass auch die Kriminalität von solcher Freizügigkeit profitieren würde. Um diese zu bekämpfen, muss man die Justizsysteme der EU-Staaten harmonisieren. Doch Gesetzestraditionen können in Widerspruch zueinander stehen. Die Justiz eines Landes ist oft eine beschönigende Beschreibung für seine Traditionen, seine Geschichte und seine Identität. Zusammenarbeit auf diesem Gebiet führt ausnahmslos zu Streit. So verweigerte zum Beispiel die französische Regierung jahrelang die Auslieferung seiner eigenen Staatsangehörigen für Gerichtsverhandlungen. Der Vertrag von Maastricht gab einen ersten Anstoß, die Justizsysteme der Mitgliedsstaaten anzugleichen. Doch erst der Vertrag von Amsterdam errichtete im Jahr 1999 die Gemeinsame Innen- und Justizpolitik als „dritte Säule“ der EU. Aus der EU sollte eine “Zone der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ werden.

“Gegenseitige Anerkennung“ als Grundlage

Zuvor gab es nur ad-hoc-Kooperationen außerhalb des Europäischen Rechts. Die Kompetenzverlagerung auf EU-Ebene wurde erstmals in Maastricht auf die Tagesordnung gesetzt. Doch damals war der Stil noch wichtiger als die Substanz. Vorschläge waren für Mitgliedsstaaten nicht bindend, sodass deren Einführung gehaltlos und deren Anwendung nahezu nicht vorhanden war. Diese Situation wurde durch den Vertrag von Amsterdam zum Teil verbessert. Er erhielt erstmals Regelungen,um Angelegenheiten an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Diese Rechtsprechung lag jedoch im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedsstaats. Legale Mittel waren nur bindend „in dem Maße sie zustande kommen“, erlaubten aber den Staaten, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.

Der Vertrag von Amsterdam enthielt Verbesserungen,,da eine Kooperation auf dem Gebiet des Strafjustizwesens eingeführt wurde. Dem Vertrag wurde jedoch vorgeworfen, dass die Änderungen zu schwach seien – ein ‚Potemkinsches Dorf’, verkleidet als ernsthafte Gesetzesreform. Seitdem hat die EU innerhalb dieser Struktur die Zusammenarbeit verstärkt, ohne politische Sensibilitäten zu übergehen. Beim Treffen des Europäischen Rats im finnischen Tampere im Oktober 1999 wurde festgelegt, dass das Prinzip der „gegenseitigen Anerkennung“ der Eckpfeiler der politischen und juristischen Zusammenarbeit in der EU werden solle. Dies setzt voraus, dass jeder Mitgliedsstaat die anderswo getroffenen Rechtsentscheidungen respektiert und der fremden Beurteilung traut..

1998 verurteilt, 2005 ausgeliefert

Dieses System der „gegenseitigen Anerkennung“ ist politisch gesehen klug: Die Staaten müssen ihre Souveränität nicht abtreten,gleichzeitig wird das Vertrauen auf und der Respekt für die Rechtssysteme der anderen Staaten gefördert. Man muss sich jedoch fragen, ob dadurch ein gutes Rechtssystem in Gang gesetzt wird. Das Gesetz, das den Europäischen Haftbefehl regelt, ist ein Beispiel: Staatsangehörige, die wegen eines in einem anderen Mitgliedsstaat begangenen Delikts beschuldigt werden oder verurteilt wurden, müssen innerhalb eines fest gesetzten Zeitrahmens ausgeliefert werden. Klagerechte und andere Maßnahmen zum Schutz des Angeklagten sind dagegen wenig ausgearbeitet. Darüber hinaus schafft die Art und Weise, in der Entscheidungen in der EU anerkannt werden sollen, Spielraum für abweichende oder „schlechte“ Gesetze, die EU-weit wiederholt werden.

Zwar betonen die EU-Mitglieder und Beitrittskandidaten gleichermaßen, dass sie Menschenrechte respektierten und fairer Prozesse garantierten. Doch es gibt Fälle, die das Gegenteil zeigen. Die Engländerin Theresa Daniels wurde in Spanien 1998 zu einer zehnjährigen Haftstrafe wegen Beihilfe zum Kokainschmuggel verurteilt. Doch der Auslieferungsbefehl aus Spanien ließ sieben Jahre auf sich warten. 2005 musste Teresa Daniels ihre Hafstrafe antreten. Bis jetzt wurde die Verfolgung Krimineller in der EU zu stark betont, die Rechte solcher Leute wurden aber nicht ausreichend berücksichtigt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, innerhalb derer diese neuen Maßnahmen ausgeführt werden, lassen nicht genügend Spielraum für juristische Nachprüfungen der Staatshandlungen.

Translated from An Area of Freedom, Security and Justice