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Der Internationale Strafgerichtshof: Ist Gerechtigkeit möglich?

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Am 27. Juni wird der Internationale Strafgerichtshof seinen ersten Prozess gegen den kongolesischen Kriegstreiber Thomas Lubanga eröffnen. Wird der Prozess die Legitimität des Gerichtshofes stärken?

Am 20. März wurde Thomas Lubanga (45) den Richtern erstmals vorgeführt, nachdem er ein paar Tage zuvor von Kinshasa nach Den Haag gebracht worden war. Der mutmaßliche Kriegsverbrecher ist der erste Angeklagte, mit dem sich der argentinische Chefankläger Luis Moreno Ocampo beschäftigen wird. Dieser wirft Lubanga vor, Kinder der Demokratischen Republik Kongo in Kriegsmaschinen verwandelt zu haben. Der ehemalige Rebellenführer hat sich daraufhin mit der Erklärung verteidigt, dass er „Berufspolitiker“ sei.

Der Konflikt im Kongo hat sich nunmehr auf sechs Staaten in der Region der Großen Seen ausgeweitet und forderte bis jetzt 60 000 Menschenleben. Darüber hinaus sind 600 000 Menschen vertrieben worden.

Die Aufgabe, die vor Philippe Kirsch, dem Präsidenten des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) liegt, ist keine leichte. Doch der Kanadier ist zuversichtlich. „Der Gerichtshof wird das Verfahren so kurz wie möglich und im Einklang mit der Rechtsakte halten“, ließ er verlauten. Ziel sei es, den Prozess nach 18 Monaten beenden zu können.

Einzeltäter, nicht Nationen

Bereits am 9. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Genozids, die auch die Schaffung eines Internationalen Gerichtshofes vorsah. Erst 50 Jahre später, im Juli 1998, wurde der IStGH schließlich durch das Rom-Statut besiegelt.

Das „Weltgericht“ kann seine Legitimität allerdings kaum behaupten. Sein Anspruch auf eine universelle Zuständigkeit und seine gleichzeitig zu eingeschränkten Rechtsmittel werden von Gegnern immer wieder kritisiert. Zudem wird dem IStGH vorgeworfen, dass ein Prozess, der in Den Haag, fernab vom Ort des Verbrechens, geführt wird, das Leid der Betroffenen nur selten lindere. Das Sondertribunal für Sierra Leone erwägt jedoch gerade aus diesem Grund, die Anhörung des liberianischen Ex-Präsidenten, Charles Taylor, an einen anderen Ort zu verlegen. Gerechtigkeit könne nämlich nur mit räumlichem Abstand und in Ruhe ausgeübt werden.

Der Schaffung des IStGH liegt der Wunsch zu Grunde, die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren, nicht länger ungestraft zu lassen. Seit den Nürnberger Prozessen werden nicht länger ganze Nationen, sondern einzelne Täter zur Rechenschaft gezogen. Von Kollektivschuld kann somit nicht mehr länger die Rede sein. Antonio Casesse, Professor für Internationales Recht an der Universität von Florenz, betont, dass auf diese Weise vermieden werde, ausschließlich zwischen den ‚Guten’ und den ‚Bösen’ zu unterscheiden. Im ehemaligen Jugoslawien hätten sowohl Serben als auch Kroaten und Muslime Verbrechen begangen. Erst durch die strafrechtliche Verfolgung einzelner Täter sei es möglich geworden, den Hass zwischen den verschiedenen Gruppen abzubauen.

Weitreichende Kompetenzen

Die Militärgerichte von Nürnberg und Tokio hatten zwischen 1945 und 1946 auf dem Gebiet der internationalen strafrechtlichen Verfolgung viel erreicht. Doch erst nach dem Ende des Kalten Krieges konnten die Diskussionen zur Schaffung eines ständigen internationalen Strafrechtsapparates wieder aufgenommen werden. Mit so genannten Ad-hoc-Strafgerichtshöfen, wie zum Beispiel den UN-Kriegsverbrechertribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda, wurden in der Zwischenzeit weitere praktische Erfahrungen gesammelt. Diese kommen dem IStGH nun zu Gute. Die Tatsache, dass dieser jedoch, im Gegensatz zu seinen Vorgängern, ständiges Rechtsorgan ist, sorgt bei vielen für Misstrauen und Ablehnung. Außerdem ist seine Gründungsakte im Vergleich zu seinen Vorgängern enger formuliert: Verbrechen, die vor dem Inkrafttreten des Rom-Statuts am 1. Juli 2002 begangen wurden, fallen nicht in seine Zuständigkeit. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Ad-hoc-Gerichte der nationalen Rechtssprechung übergeordnet sind. Der IStGH nimmt hier lediglich eine ergänzende Rolle ein.

In die Gerichtsbarkeit des IStGH fallen die schwersten Verbrechen gegen das Völkerrecht: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen. Dennoch ist seine genaue Zuständigkeit damit nicht präzise formuliert. Die Definition von Völkermord: die Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, schließt vor allem das Verbrechen der politischen oder ideologischen Verfolgung nicht mit ein. Allerdings wird 2009 eine erste Überprüfungskonferenz stattfinden, bei der das Rom-Statut noch einmal überarbeitet werden soll. Die Zuständigkeit des Gerichtshofes könnte dann auch auf die so genannten treaty crimes ausgeweitet werden. Hierunter fallen terroristische Gewalttaten, Drogenhandel und das international organisierte Verbrechen.

Grund zum Optimismus

Der IStGH hat mehr Befürworter als ursprünglich angenommen. Gerade die kleineren Staaten, wie Sierra Leone, Kolumbien, Mazedonien und Burundi haben sich besonders um die Verabschiedung des Statuts bemüht. Bis jetzt wurde das Dokument von 100 Nationen unterzeichnet: fast die Hälfte der Weltbevölkerung obliegt somit der Zuständigkeit des IStGH. Die Ablehnung durch die Großen fällt jedoch schwer ins Gewicht. Die USA, Russland, China, Israel und Indien haben das Rom-Statut nicht anerkannt. Der IStGH bleibt somit geographisch sehr eingeschränkt, da er ausschließlich für Straftaten auf dem Staatsgebiet seiner Mitglieder und/oder Verbrechen von Staatsbürgern seiner Mitglieder zuständig ist. Der UN-Sicherheitsrat ist allerdings befugt, dem IStGH Fälle außerhalb seiner Gerichtsbarkeit weiterzuleiten. So geschehen im März 2005, als dem Gericht die Darfur-Akte unter Druck der USA übertragen wurde, obwohl weder sie, noch der Sudan zu den Unterzeichnerstaaten gehören.

Der IStGH bleibt eine Instanz ohne polizeiliche Gewalt oder Handhabe. Bei der Untersuchung seiner Fälle ist er immer auf das Wohlwollen und die Zusammenarbeit der Behörden vor Ort angewiesen. Bei seinen Ermittlungen im Kongo und in Uganda ist der Gerichtshof scharf kritisiert worden. Man hatte ihm vorgeworfen, dass seine Zusammenarbeit mit den Behörden nicht ganz unparteiisch gewesen wäre. Der Generalsekretär des französischen Instituts für Höhere Juristische Studien, Antoine Garapon, erklärt dazu, dass der IStGH für seine Arbeit einen neuen, noch nicht da gewesenen Arbeitsansatz schaffen müsse: Es bedürfe eines gewissen Spielraums zwischen internationalem Strafrecht und internationaler Politik, da beide Komponenten eng mit einander verbunden seien.

Der Erfolg des IStGH wird sich zuletzt nicht alleine am Ausgang des bevorstehenden Prozesses messen lassen. Es ist wichtiger, dass das Gericht durch sein Drängen, Straftaten nicht ungeahndet zu lassen, immer häufiger Verbrechen verhindert. Der IStGH soll Staaten dazu veranlassen, die Regeln des Völkerrechts rechtzeitig auf dem eigenen Staatsgebiet einzuhalten, bevor sie von Den Haag eingefordert werden müssen.

Translated from Accouchement difficile pour la CPI