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Das Frankenstein-Syndrom

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Die Fortschritte im Bereich der Biologie und der Forschung haben die Gesellschaft und die Politik dazu gebracht, sich mit dem Frankenstein-Syndrom zu befassen.

Es ist eine Notwendigkeit geworden, über die ethischen Grenzen der Wissenschaft zu debattieren. Es macht Sinn, dass der Gesetzgeber sich für die möglichen wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen, die mit dem Fortschritt im Bereich der Biotechnologie verbunden ist, interessiert. Im multilateralen Bereich verabschiedete die UNESCO am 11. November 1997 eine allgemeine Erklärung über das menschliche Genom und die Menschenrechte, die am 16. Oktober 2003 durch die internationale Erklärung über menschliche genetische Daten ergänzt wurde. Diese beiden Erklärungen, die den Vorrang des Respekts gegenüber dem Menschen und seinen individuellen Freiheiten vor dem wissenschaftlichen Fortschritt fordern, wollen dies ermöglichen, indem sie ein neues und universelles Regelwerk schufen. So viel zur Welt im Allgemeinen.

Jedes Land macht seine eigenen Gesetze

Die Kommission hat sich im Jahr 1997 mit der Europäischen Gruppe für Ethik in Wissenschaft und Neuen Technologien ausgestattet, die Nachfolgerin der Pioniergruppe der Berater für Ethik in der Biotechnologie. Diese Gruppe, die sich aus unabhängigen Experten zusammensetzt, gibt Empfehlungen über die gemeinschaftliche Forschungspolitik. Sie arbeitet zu Fragen wie Embryonen, menschlichem Gewebe und zur Verwendung von Stammzellen. Dieses Jahr hat sie sich auf die biomedizinische Ethik in den neuen Mitgliedstaaten, auf Nabelschnurblutbanken und auf die Kommerzialisierung der Produkte, aus menschlichem Gewebe gestürzt.

Das Europäische Parlament hat im Jahr 2001 ebenfalls eine ad-hoc Reflexionsgruppe über diese ethischen Fragen gebildet, nämlich den nichtständigen Ausschuss für Humangenetik und andere neue Technologien in der modernen Medizin.

Nichtsdestotrotz steht es jedem Land frei, seinen eigenen rechtlichen Rahmen zu schaffen und darin festzuschreiben, was in Bezug auf die Moral, die Ethik und die eigenen wissenschaftlichen Erfordernisse möglich ist und was nicht. Zuerst schien die Gesetzgebung es sehr eilig zu haben. Das Gesetz positionierte sich als Gendarm der „guten Biowissenschaft“, aus Angst davor, als „Zensor des technologischen Fortschritts“ zu gelten.

Die Mehrzahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbat das Klonen von Menschen: Die Briten, eigentlich sehr fortschrittlich in dieser Frage, legten fest, dass die Einpflanzung eines Embryos, der nicht aus einer Befruchtung hervorgegangen ist, in die Gebärmutter ein Verbrechen darstellt, das mit zehnjähriger Haftstrafe geahndet wird. Die Herstellung von menschlichen Embryonen allein zu wissenschaftlichen Zwecken ist eigentlich überall verboten, außer in Großbritannien, wo es unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist.

Die Hauptsorge des Gesetzgebers, der Wissenschaft und er Zivilgesellschaft war es, sich auf eine Definition des Begriffs „Embryo“ zu einigen. Dies ist nämlich von Land zu Land sehr verschieden. In Irland ist der Embryo juristisch nicht anerkannt; man spricht vom Ungeborenen („the Unborn“). In Finnland beschreibt der Begriff „Embryo“ eine Gesamtheit von Zellen, die aus der in vitro-Befruchtung gewonnen wird; der Embryo in der Gebärmutter ist ein Fötus, unabhängig von seinem Entwicklungsstadium, wie beispielsweise in den Niederlanden.

Drakonische Bedingungen

Davon ausgehend wurden Gesetze erlassen, meist für die Erfordernisse der medizinisch unterstützten Fortpflanzung, dann spezifischer für die Forschung. Die Embryonenforschung zu therapeutischen Zwecken ist generell erlaubt, außer in Portugal und Irland, wo sie nicht verfassungskonform ist. In anderen Ländern ist sie an sehr strenge Bedingungen gebunden: Das Einverständnis durch die Spender der Keimzellen oder die Eltern, die Verwendung eines Embryos innerhalb von 14 Tagen (ohne die Einfrierpahse), das Einreichen eines Forschungsprotokolls an eine wissenschaftlich anerkannte und zertifizierte Einrichtung, das Verbot von jeder Form von Eugenik (Erbhygiene). Die Forschung zu therapeutischen Zwecken, von denen der Embryo nicht direkt profitiert, ist in Belgien, Finnland, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Schweden und im Vereinigten Königreich möglich. Es sind vor allem Forschungen über die Unfruchtbarkeit, genetische Krankheiten, Verhütung etc. In Spanien wird spezifiziert, dass diese Art Forschung nicht mit Embryos, die einer freiwilligen Abtreibung entstammen, möglich ist. In Schweden ist sie mit überzähligen Embryonen der medizinisch unterstützen Fortpflanzung erlaubt. In Frankreich muss sie vom Gesundheitsministerium und der bioethischen Kommission autorisiert werden.

Die neuen Mitgliedstaaten haben sich damit nicht begnügt. Mit Bioethikkommissionen ausgestattet (Slowenien seit 1977, Malta und Ungarn seit 1989 und kürzlich, seit 1998 auch Estland und seit 1997 Tschechische Republik), haben auch sie eine mehr oder weniger dichte Gesetzgebung erlassen. Die fortschrittlichsten Länder sind Slowenien, mit einem kompletten gesetzgeberischen und ethischen Arsenal über das Klonen zu therapeutischen Zwecken, die Verwendung der Planzenta, den Hirntod und die Organspende, und Polen, mit seiner Gesetzgebung über biomedizinische Versuche mit Embryonen, pränatale Diagnostiken und das Klonen von Mensch.

Autonome Regelungen

In den Vereinigten Staaten unterscheidet die Gesetzgebung zwischen der Forschung, die von öffentlicher Finanzierung profitieren kann und solcher, die das nicht kann. Am 9. August 2001 entschied Präsident George W. Bush die föderale Finanzierung auf die bereits existierenden Stammzellenlinien zu beschränken. Diese Zellen wurden aus überzähligen Embryonen gewonnen, die der Wissenschaft als Spende der Eltern zukamen. Am 31. Juli 2001 hat das Repräsentantenhaus über einen Text abgestimmt, der jegliches Klonen von Menschen verbietet und kriminalisiert.

Wenn man die nationalen und internationalen Normen analysiert, bemerkt man, dass diese „Gesetzgebungen“ nichts anderes machen, als zu versuchen einen allgemeinen Rahmen für ein Phänomen zu bilden, das seine eigenen Regeln erschafft, das sich also sich selbst lenkt und sich selbst hervorbringt. Die Rechtstexte können umgestoßen werden, weil sie oft ausweichend sind. Die „Evolution“ ist in Bewegung. Ist sie außer Kontrolle?

Translated from Le syndrome Frankenstein