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Ausländer Europas zu den Urnen!

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Default profile picture ulrich schwerin

Das italienische Parlament diskutiert über einen Gesetzesvorschlag von Gianfranco Fini, der Nicht-EU-Bürgern das Wahlrecht bei Lokalwahlen erteilen will. Ein Vorbild?

Steht die Welt Kopf? Der äußerst konservative Gianfranco Fini (Allianza Nationale) möchte den Ausländern das Wahlrecht erteilen. Sein Gesetzesvorschlag betrifft Immigranten, die seit mindestens sechs Jahren legal in Italien leben. Es geht darum, Bürgern von Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, das Wahlrecht bei Lokal- und Europawahlen zuzugestehen, ein Recht, das Bürger der EU-Mitgliedsstaaten bereits seit dem Vertrag von Maastricht haben. Die Ausdehnung des Wahlrechts, wie sie der Gesetzesvorschlag vorsieht, würde in Italien 750 000 Menschen zugute kommen. Nur leider ist es doch zu schön, um wahr zu sein: Der Text von Gianfranco Fini präzisiert, dass dieses Bürgerrecht an das persönliche Einkommen der Einwanderer gebunden werde.

Eine gespaltene Union

Die Frage der Erteilung des Wahlrechts an Ausländer, die direkt mit dem Verständnis des Begriffs „Staatsbürgerschaft“ verbunden ist, spaltet Europa. Ein Begriff dessen Auslegung innerhalb der EU stark variiert.

Über die traditionellen Grenzen zwischen links und rechts hinweg, spaltet die Debatte über die Einführung des Ausländerwahlrechts bei Kommunalwahlen immer wieder die politische Klasse Europas. Allerdings nicht überall in Europa. Für die skandinavischen Länder, die Niederlande, wo die Reform bereits vor Maastricht umgesetzt wurde, und Irland, wo sie für Ausländer gilt, die seit mehr als sechs Monaten im Land wohnen, ist es keine Frage mehr: Ausländer zu sein, ist nicht unvereinbar mit dem Recht, seine Kommunalverwaltung zu wählen.

Portugal und Großbritannien ihrerseits, haben den aus ihrer ehemaligen Kolonien stammenden Immigranten das Wahlrecht bei Kommunalwahlen erteilt. Spanien hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen. In diesem Zusammenhang und zu einer Zeit, wo Italien und Belgien ebenfalls über ein entsprechendes Gesetz beraten, erscheinen Frankreich, Deutschland und Österreich als schlechte Schüler.

Die Wirtschaft, bestimmendes Kriterium

Kein Politiker kommt umhin, zu dieser Frage, die in Europa eine Wählerschaft von fünfzehn Millionen Menschen betrifft, Stellung zu beziehen, eine Zahl, die einen Grund für die auf den ersten Blick überraschende Position Finis liefert: Der Wille, Wähler zu gewinnen. Anderseits handelt es sich, angesichts des parteienübergreifenden Charakters der Debatte, der geringen politischen Beteiligung der Einwanderer und einer Wahlbeteiligung der ausländischen EU-Bürger bei Kommunal- und Europawahlen, die fast bei null liegt, nicht ausschließlich um eine Frage der Wählerschaft. Möglicherweise würde die Erteilung des Ausländerwahlrechts erlauben, die extreme Rechte zurückzudrängen... wenn die Maßnahme nicht Anlass zu einem populistischen Wettlauf geben würde.

Mittelfristig würde das Ausländerwahlrecht allerdings Folgen auf die Politik haben. Auf politischer Ebene verspricht man sich davon zuallererst eine Beschleunigung der Integration, zumindest auf lokaler Ebene. Die Einbeziehung einer bisher von der Politik weitgehend ignorierten Gruppe, die mit der Reform politisches Gewicht erhalten würde, wäre nicht ohne Auswirkung. Andererseits sollte man keine grundlegenden Veränderungen erwarten, weder in die eine noch in die andere Richtung, da Studien beweisen, dass Neuankömmlinge sich meist rasch den Gewohnheiten ihres Gastlandes anpassen.

Die Befürworter dieser Reform betonen ihre Wichtigkeit für die Integration. Dabei ist aber die zentrale Frage, ob die „Integration“ über die politische Beteiligung läuft. Grundsätzlich entspringt das, was man mit dem Begriff „Integration“ bezeichnet, eher einer Logik der Vereinnahmung als des Ausschlusses. Denn das Wahlrecht ist ein Anreiz zur Teilnahme am politischen Leben und dient daher der Integration.

Möglicherweise wird letztlich die Wirtschaft für die Durchführung dieser Reform in den zaghaftesten Ländern ausschlaggebend sein. Denn Fini möchte mit dieser Reform das Land für Einwanderer attraktiver machen, die der italienischen Wirtschaft nutzen.

Der Ausländer, das andere Ich

Die Debatte ist geprägt durch eine Reihe von Ungenauigkeiten: Aufgrund von sprachlichen und kulturellen Unterschieden herrscht Uneinigkeit über die Definition von Begriffen, so zum Beispiel des Begriffs „Ausländer“, da die Definition sich als von einer bestimmten politischen Tradition abhängig erweist. Die Assoziierung von Staatsbürgerschaft und Nationalität bleibt das größte Hindernis für die Einführung des Ausländerwahlrechts. Es ist Zeit, sich Gedanken über eine Neubestimmung des Begriffs „Staatsbürgerschaft“ zu machen im Sinne einer Annäherung von „Staatsbürgerschaft“ und „Partizipation“.

Die Debatte über das Ausländerwahlrecht verdeckt, dass die Integration von weit grundsätzlicheren Fragen abhängt: Der Platz der Einwanderer in der Wirtschaft, ihr Zugang zum Arbeitsmarkt, die wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten, ihre Einbindung in das kulturelle Leben und ihre Akzeptanz als Teil der Gesellschaft. Das Wahlrecht ist ein erster symbolischer Schritt und in diesem Sinne unumgänglich.

Es ist klar, dass die Einwanderer Teil des städtischen Lebens geworden sind: Einfach aufgrund ihrer Präsenz, ihrer Sozialleistungen und oft ihrer aktiven Teilnahme am Vereinsleben und in den Gemeinderäten. Diese Tatsache zu akzeptieren bedeutet, ihnen die Tür zum politischen Leben zu öffnen und langfristig ihre Integration und ihre Teilnahme an Wahlen auf Bundesebene zu ermöglichen.

Translated from Etrangers en Europe : Aux urnes !