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Auch eine Baskenmütze ist ein Kopftuch

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Islam in Europa

Die Baskenmütze war bisher nicht eben als Ausdruck des Islam bekannt. Nach dem Urteil eines deutschen Gerichts, das über den Fall einer muslimischen Lehrerin zu entscheiden hatte, die statt des Kopftuchs eine rosa Mütze trug, kann diese jedoch auch als religiöses Symbol gelten – und damit verboten werden.

Spätestens seitdem Mustafa Kemal 1925 in der Türkei das Kopftuch in öffentlichen Einrichtungen verbot, ist ein heftiger Streit um dieses Stück Stoff entbrannt. Als 1978 Ayatollah Khomeini es im Iran zur Pflicht erklärte, wurde das Tragen des Tuchs endgültig zum Symbol im Konflikt zwischen dem Islam und dem Westen. Seit einigen Jahren entzweit der Textilfetzen nun auch Europa. Mehrere Staaten haben Lehrerinnen das Kopftuch verboten, mit der Begründung es widerspreche der weltanschaulichen Neutralität der Schule.

Streetart in Kreuzberg. Credit to: Trepelu/FlickrGalt das Verbot in Deutschland bisher allein für Tücher, hat ein Düsseldorfer Arbeitsgericht in einem beispiellosen Urteil nun bestimmt: Auch die Baskenmütze ist ein Kopftuch. Daher muss eine Düsseldorfer Lehrerin, die nach einer Abmahnung der Schulverwaltung im Herbst 2006 ihr Kopftuch gegen eine Baskenmütze getauscht hatte, diese nun ebenfalls ablegen. Die Begründung: Auch die rosafarbene Kopfbedeckung der Lehrerin müsse „wie ein religiöses Symbol wirken“.

Einerseits erscheint das Urteil des Gerichts nur folgerichtig. Schließlich hatte die Sozialpädagogin selbst bekannt, die Mütze aus religiösen Gründen zu tragen. Andererseits muss man sich aber fragen, wohin dies noch führen soll. Wenn schließlich allein die persönliche Motivation über den Symbolwert eines Kleidungsstücks entscheidet, müsste man Lehrerinnen dann nicht auch das Tragen langer Mäntel und weiter Hosen verbieten? Immerhin gehören diese ähnlich wie das Kopftuch zur Kleidung vieler Musliminnen.

Das Urteil schafft nur weitere Unklarheit

Ob man in dem Gerichtsurteil nun einen Eingriff in die persönliche Freiheit sieht oder nicht, klar ist auf jeden Fall, dass das Urteil weitere Unklarheit schafft. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2003, Lehrerinnen das Tragen des Kopftuchs verboten hatte, haben viele Länder eigene Gesetze dazu erlassen. Mehrere muslimische Lehrerinnen und Verbände haben dagegen geklagt, da sie darin eine Ungleichbehandlung der Muslime sahen – und mal Recht bekommen mal nicht.

So hat eine Lehrerin aus Bad Cannstatt, die seit ihrem Übertritt zum Islam 1985 ein eng geschlungenes Tuch um die Haare trägt und gegen das Verbot in Baden-Württemberg geklagt hat, Recht erhalten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte in seinem Urteil vom Juli 2006, dass es dem Gleichheitsgebot widerspreche, Musliminnen das Kopftuch zu verbieten, solange Nonnen an staatlichen Schulen ihren Ordenshabit tragen dürfen, wie dies an einer Schule im Schwarzwald der Fall ist.

Als ein islamischer Verband daraufhin gegen das Kopftuchverbot in Bayern klagte, wies das Bayerische Verfassungsgericht die Klage zurück. In der bemerkenswerten Begründung vom Januar 2007 hieß es, die Nonnentracht stehe in der „christlich-abendländischen Tradition des Landes“. Das Kopftuch hingegen könne als Ausdruck einer Haltung verstanden werden, die „mit den Grundwerten und Bildungszielen der bayerischen Verfassung nicht vereinbar sei“. Das Gericht empfahl Musliminnen jedoch, einfach einen Hut zu tragen.

Lehrerinnen im Kopftuch sind keine Gefahr

Dies ist nun, zumindest in Nordrhein-Westfalen, auch verboten. Bevor nun Gerichte demnächst anfangen, auch besonders breite Haarreifen als Ausdruck einer verfassungsfeindlichen Gesinnung zu verbieten, sollte man überlegen, warum es hier eigentlich geht. Letztlich wurde das Kopftuch verboten, weil es als Symbol der Unterdrückung der Frau und als Ausdruck einer konservativen Auslegung des Islam galt. Es ging die Befürchtung, Kopftuchträgerinnen könnten diese Auslegung in die Schule tragen.

Nun ist allerdings unwahrscheinlich, dass muslimische Lehrerinnen glühende Anhängerinnen des Islamismus sind. Die Arbeit als Lehrerin entspricht keineswegs dem traditionell-islamischen Frauenbild, sondern setzt vielmehr den Willen zur Integration voraus. Wie die Pädagogin aus Düsseldorf, die mit der Baskenmütze versuchte, ihren islamischen Glauben und ihre westliche Umwelt unter einen Hut zu bringen, sind muslimische Lehrerinnen meist weniger die Speerspitze des Islamismus als ein Beispiel für gelungene Integration. Ein gewisses Entgegenkommen seitens der Gerichte wäre daher sinnvoll.