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Am besten wegsperren?

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Default profile picture liv lepke

Die europäischen Gefängnisse platzen aus den Nähten, Haftstrafen werden immer länger und häufiger verhängt. Resozialisierung und Menschenwürde bleiben auf der Strecke. Gibt es Alternativen zum Knast?

Das Aufkommen der ersten Zuchthäuser in England und den Niederlanden sah den Sinn des Strafens nicht mehr in der Rache sondern in der Idee, Gefangene durch Arbeit zu verbessern. Der Italiener Cesare Beccaria, Spezialist in Strafrecht, dachte 1764 neu über den Sinn des Strafens nach. Für ihn ging es nicht um Rache oder Abschreckung sondern darum, den Gefangenen daran zu hindern, erneut seinen Mitbürgern zu schaden.

Ob das Strafen heute noch ein wirkliches Ziel hat, und wenn ja, welches, ist fraglich. Denn aus der geführten Strafpolitik verschiedener europäischer Länder geht nicht klar hervor, ob man die Tat oder den Täter bestrafen will. Auf der einen Seite ist die Resozialisierung der Strafgefangenen oberes Ziel und teilweise sogar ein Verfassungsprinzip. Andererseits werden Gefängnisstrafen immer länger und härter.

Was bedeutet heute Resozialisierung?

Die Idee der Resozialisierung ist die Vorbereitung auf die Rückkehr in ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung. Das Ziel ist sowohl der Respekt der Menschenwürde der Gefangenen als auch die Aufgabe des Staates, seine Bürger extra und intra muros zu schützen und gleichzeitig den Straftäter zu bessern.

Die zunehmende Überbelegung in Europas Gefängnissen macht Resozialisierung fast unmöglich, da zu wenig Personal zur Verfügung steht und durch die unzumutbaren Verhältnisse die Aggressivität der Gefangenen erhöht und die Arbeit erschwert wird. Dazu kommt, dass das schnelle und zunehmende Wegsperren das Warten auf den Prozess und das Urteil verlängert, denn schließlich sind in dieser Logik die Gerichte ebenso überfordert. Jedoch ist nur durch die Konfrontation des Täters mit seiner Tat und seiner Strafe Resozialisierung möglich.

Das Vorhaben des französischen Innenministers Sarkozy beispielsweise, Wiederholungstäter automatisch wegzuschliessen, wird die Lage nicht verbessern (Le Monde, 26.02.2004). Ebenso wirkt Österreichs Initiative, rumänische Gefangene in extra errichteten rumänischen Gefängnissen zu inhaftieren, um Kosten zu sparen und um gegen die chronische Überbelegung anzukommen wie eine Milchmännchenrechnung (Artikel in lalibre.be). Genauso wenig helfen extrem lange Haftstrafen. Forschungen haben ergeben, dass ab einer gewissen Anzahl von Jahren hinter Gittern eine Resignation beim Gefangenen einsetzt, der den Sinn in der Länge seiner Strafe nicht mehr nachvollziehen kann.

Alternativen

Eine Möglichkeit, wenn es sich hierbei auch nicht um eine wirkliche Alternative handelt, ist die Einführung eines numerus clausus: Einzelhaft muss garantiert sein, und es darf keine Überbelagerung von mehr als 103% geben. Wenn wegen Überbelegung kein Platz frei ist, bleibt der Verurteilte auf einer Warteliste und lebt unter gerichtlicher Kontrolle in Freiheit. Dieses System wurde 2002 in den Niederlanden abgeschafft. In Frankreich und Deutschland wurde es nie eingeführt.

Wirkliche Gegenvorschläge sind zum Beispiel gemeinnützige Arbeit oder die Einführung des elektronisch überwachten Hausarrests. Was die gemeinnützige Arbeit angeht, handelt es sich um eine gute Alternative für eine Großzahl an Delikten, denn sie kann dem Straftäter zur Verinnerlichung seiner Tat und seiner Strafe helfen und gleichzeitig eine Brücke zwischen Straftäter und Gesellschaft schaffen. Das Problem hier ist, dass es immer schwieriger wird, Partner zu finden (Vereine oder Organisationen), die sich bereit erklären, bei der Ausführung dieser Urteile mitzuhelfen.

Der elektronisch überwachte Hausarrest wurde in Kanada vor zwei Jahren aus Kosten- und Ethikgründen wieder abgeschafft, findet in Europa jedoch immer mehr Zuspruch. In Deutschland noch in einigen Ländern als Pilotprojekt laufend, soll er in Frankreich nach zweijähriger Testphase allgemeine Verbreitung finden. Auf der einen Seite scheint diese Alternative positive Auswirkungen zu haben, da die betroffene Person in ihrem Umfeld bleiben und dadurch Ausgrenzung verhindert werden kann. Doch handelt es sich für viele um eine Ausweitung der sozialen Kontrolle des Staates, die auch die Mitmenschen des Straftäters betrifft. Außerdem stellen private Firmen mit Gewinnabsichten die Technik. Ob dies mit dem Sinn des Strafens übereinstimmt, ist sicher fraglich.

Strafe muss Sinn machen. Eine verschärfte Wegsperrpolitik, um die Gemüter der Bürger und der Politiker auf nationaler und internationaler Ebene zu beruhigen, wird auf lange Zeit gesehen einen Bumerangeffekt haben, der sowohl im Kampf gegen Terrorismus als auch im Kampf für mehr innere Sicherheit negative Auswirkungen haben wird.

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